Kommunalverbund Niedersachsen/Bremen e.V.

Gemeinsam die Region Bremen entwickeln

Lage und Größe

Der Raum des Kommunalverbundes Niedersachsen / Bremen umfasst den Verflechtungsbereich des Oberzentrums Bremen in den Bundesländern Bremen und Niedersachsen. In dem Gebiet der „Region Bremen“ leben etwas über eine Million Menschen auf 3060 Quadratkilometern (Stand: 2013). Das entspricht 40 Prozent der Einwohner der Metropolregion Nordwest auf rund 22 Prozent der Fläche.

Kontakt

Kommunalverbund Niedersachsen / Bremen e. V.

Kommunalverbund
Niedersachsen/Bremen e.V.
Delmegarten 9
27749 Delmenhorst

Telefon (04221) 98124-0 
Telefax (04221) 98124-99

info@kommunalverb...de 
www.kommunalverb...de

Gebietskörperschaften in der Region

Zum Kommunalverbund gehören (Stand: 2015) insgesamt 25 Städte, Gemeinden und Samtgemeinden sowie zwei assoziierte Landkreise. Im Einzelnen sind dies die Städte Achim, Bassum, Bremen, Delmenhorst, Osterholz-Scharmbeck, Syke, Twistringen und Verden, die Gemeinden Berne, Dötlingen, Ganderkesee, Grasberg, Lemwerder, Lilienthal, Flecken Ottersberg, Oyten, Ritterhude, Schwanewede, Stuhr, Weyhe und Worpswede, die Samtgemeinden Bruchhausen-Vilsen, Hambergen, Harpstedt und Thedinghausen sowie die Landkreise Oldenburg und Osterholz.

Eröffnung des GartenKultur-Musikfestivals Eröffnung des GartenKultur-Musikfestivals

Träger und Organisationsform

Der Kommunalverbund arbeitet seit seiner Gründung im Jahr 1991 in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Organe sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Als regionsweite Vertretung aller Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und Landräte fungiert der Regionalbeirat. Fachliche Arbeitsgremien sind der Arbeitskreis Planung und die Arbeitsgruppe Kultur, außerdem gibt es projektbezogene Arbeitskreise wie z. B. die „Steuerungsgruppe Einzelhandel“ oder die „Begleitgruppe kooperativer Regionalplan“.

Die Arbeit des Kommunalverbundes wird aus Mitgliedsbeiträgen (2015: 0,40 Euro je Einwohner / Jahr) finanziert. Ergänzend werden fallweise Projektmittel eingeworben, für das GartenKultur-Musikfestival auch Sponsoringmittel.

Der Bremer Roland in der „fünften Jahreszeit“ Der Bremer Roland in der „fünften Jahreszeit“

Aufgaben

„Der Kommunalverbund verfolgt den Zweck, den Raum wirtschaftlich zu stärken und strukturell zu verbessern, raumordnerischen Fehlentwicklungen im Rahmen seiner Möglichkeiten entgegenzuwirken, die kulturellen Belange und sonstigen Aktivitäten zu fördern sowie die ökologische Situation zu erhalten und zu verbessern“ (§ 1, Satzung des Kommunalverbundes). Die Hauptaufgabe des Kommunalverbundes ist dabei die Vertiefung der Zusammenarbeit auf der stadtregionalen Ebene. Dies geschieht in vielfältiger Weise durch die Zusammenarbeit in den Gremien, durch die fachliche Projektarbeit und durch verschiedene Netzwerk-Formate.

Inhaltliche Arbeitsschwerpunkte 2014 waren

  • die Umsetzung des Regionalen Zentren- und Einzelhandelskonzeptes nach dem Vertragsschluss im Dezember 2013 und der Aufbau der begleitenden Evaluation
  • die Erarbeitung eines Konzeptes für eine engere Zusammenarbeit von Regionalplanung und Regionalentwicklung, Verabschiedung als „Grundsatzbeschluss zur kooperativen Regionalentwicklung“ für Dezember 2015
  • die Vorbereitung einer gemeinsamen, Gemeindegrenzen überschreitenden GIS-Arbeitsplattform
  • die Entwicklung einer Landschafts- und Naherholungsstrategie unter der Marke „Grüner Ring Region Bremen“
Die Innenstadt von Delmenhorst Die Innenstadt von Delmenhorst
Das Weserufer während der Breminale Das Weserufer während der Breminale

Gründungsjahr und Historie

Der Kommunalverbund wurde 1991 gegründet. Wichtige Meilensteine für die Zusammenarbeit sind der Beschluss über das Interkommunale Raumstrukturkonzept INTRA im Jahr 2005 mit dem ersten Leitbild für die Region, die Aufnahme der Ergebnisse des INTRA-Prozesses in das LROP Niedersachsens im Jahr 2008, der Staatsvertrag der Bundesländer Bremen und Niedersachsen über eine grenzüberschreitende Raumordnung und Landesentwicklung von 2009, der Beschluss über die Weiterentwicklung des Kommunalverbundes 2011 sowie der Beschluss des Raumplanerischen Vertrages zum Regionalen Zentren- und Einzelhandelskonzept im Dezember 2013. Dieser Vertrag ist der erste Umsetzungsbeweis für das Ziel der Mitgliederversammlung, Verbindlichkeit themenbezogen durch Verträge absichern zu wollen.